Arbeitsrecht

  • Privates Arbeitsrecht

  • Kollektives Arbeitsrecht (Gesamt- und Normalarbeitsverträge)

  • Öffentliches Personalrecht

  • Anstellungsbedingungen und Arbeitsverträge

  • Kündigung / Aufhebungsvereinbarung

  • Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit

  • Mobbing / Fürsorgepflicht / Treuepflicht

  • Zeugnisse

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer

 

RA Kapfhamer gehört zu ersten Arbeitsrechts-Fachanwältlnnen der Schweiz und ist die einzige weibliche Arbeitsrechts-Fachanwältin im Kanton Thurgau. Sie hat trotz Fachspezialisierung die Fähigkeit als Generalistin nie verloren und behält immer den Blick aufs Ganze.

Als Pragmatikerin findet sie die praxistauglichste Lösung für Ihr Problem. In der Beratung – damit Streit schon gar nicht entsteht. Im Coaching und Sparring – damit beginnender Streit im Keim erstickt werden kann. Im Konflikt, vor Gericht oder aussergerichtlich – damit der Streit wirkungsvoll, erfolgreich und nachhaltig beendet werden kann.

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Seit 2007 arbeitet Caroline Kapfhamer zu rund 70% im Bereich Arbeitsrecht.